In unserem Artikel “Wenn deine Webseite zum Trojaner für die Interessen Dritter wird” (7. Oktober 2025) haben wir beschrieben, was im Hintergrund passieren kann, wenn ein User eine Website aufruft.
Zusammengefasst können beim Besuch einer Website unbemerkt Seiten geladen und Drittanbieter-Cookies gesetzt werden, bevor die User überhaupt zugestimmt haben.
Website-Betreiber sind rechtlich verpflichtet, alle diese Datenverarbeitungsvorgänge transparent in ihrer Datenschutzerklärung zu dokumentieren. Sie wissen aber häufig selbst nicht, welche externen Dienste ihre Dienstleister mitbringen, die sie im Rahmen ihrer Website beauftragt haben (z.B. für Terminverwaltung, Statistiken oder Zahlungen). Werden die Datenverarbeitungsvorgänge nicht korrekt in der Datenschutzerklärung dokumentiert oder Drittanbieter-Cookies ohne Zustimmung gesetzt, drohen hohe Bußgelder, Abmahnungen und Vertrauensverlust bei Kunden.
JOUO deckt diese versteckten Seitenaufrufe und Drittanbieter-Cookies auf, damit du als Websitebetreiber deine Datenschutzerklärung korrekt und vollständig gestalten kannst und ggf. gegen nicht rechtmäßig gesetzte Drittanbieter-Cookies deiner Dienstleister vorgehen kannst.
Um das einfach und schnell zu überprüfen, kannst du dir jetzt in JOUO eine Timeline zum Ladevorgang deiner Website anschauen:
Du siehst, wann auf deiner Startseite visuell was lädt und vor allem, wann dabei externe Seiten im Hintergrund aufgerufen und Drittanbieter-Cookies gesetzt werden. Im gegebenen Beispiel sieht man gut, dass bei 0,8 Sekunden bereits ein Cookie aufgerufen wurde (die rote Eins), wobei das Consent-Banner zum Akzeptieren der Cookies erst nach 1,9 Sekunden im letzten Screenshot geladen wurde.
Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (z.B. gegen Artikel 7: Bedingungen für die Einwilligung) und kann dich 4% deines weltweiten Jahresumsatzes an Bußgeld kosten.
Wenn bei deiner Website Cookies zu früh gesetzt werden ohne Zustimmung des Users, musst du sicherstellen, dass die Skripte deiner Website angepasst werden: alle Tracking-Skripte müssen bis zur Zustimmung blockiert werden. Bei manchen Tracking-Tools (z.B. Google Tag Manager) reicht es nicht, nur den Code auf der Website anzupassen – die Consent-Einstellungen müssen zusätzlich auch in dem jeweiligen Tool selbst konfiguriert werden. Wenn du nicht selbst diese Anpassungen vornehmen kannst, wende dich an die jeweiligen technischen Dienstleister, die du für deine Website beauftragt hast. Da es sich dabei um einen DSGVO-Verstoß handelt und sofort behoben werden sollte, kannst du für die Behebung auch eine klare Frist (z.B. 7 Tage) angeben.
JOUO verwendet öffentlich einsehbare Daten, um Drittanbieter-Cookies zu finden, welche nicht rechtskonform gesetzt werden, was bedeutet: Auch andere können diese herausfinden. Sie können dich deswegen entweder bei der Datenschutzbehörde melden, dich auf Schadensersatz verklagen oder als Wettbewerber eine Abmahnung gegen dich aussprechen.
Doch JOUO steht auf deiner Seite! #DoNotFightAlone
Daher registriere dich und deine Website noch heute auf app.jouo.de und überprüfe die Hintergründe deiner Website, bevor es andere tun.

